Wissenswertes bezüglich Hotel und Unterkunft

Klassischer Urlaub im Hotel

by Adam Gregory

Wer Urlaub macht, der hat einige Optionen zur Auswahl. Manche bevorzugen das Campen, manche einen Wanderurlaub, wieder andere möchten sich selbst den Urlaubstrip allerdings so leicht und bequem wie möglich machen. Diese Menschen buchen oftmals Übernachtungen in Ferienwohnungen und -appartements, jedoch muss auch hier für Verpflegung selbst gesorgt werden. Wer dagegen einen richtig unbeschwerten Urlaub verbringen will, der entscheidet sich für den Klassiker unter den Urlaubsunterkünften: das Hotel.

Die Gründe, sich für den Urlaub im Hotel, wie zum Beispiel der Berghof Fetz, zu entscheiden, sind fast so vielfältig wie die Arten der Hotels. In jedem Fall allerdings ist es ein notwendiger Luxus, dass sich der geneigte Urlaubsgast in seiner Zeit im Hotel um fast nichts kümmern muss. Von der Reinigung der Zimmer bis hin zum Servieren und Abräumen des Essens nimmt ihm das reichhaltig vorhandene Hotelpersonal ab. Und auch wenn es Unterschiede bei den Buchungsformen gibt, so gibt es gewisse Dienstleistungen in jedem Hotelurlaub. Jeden Tag frische Bettwäsche, Hand- und Badetücher sind in Unterkünften jeder Preisklasse inzwischen Standard. Auch die tägliche Reinigung des Hotelzimmers darf heutzutage in keinem Haus, das etwas auf sich hält, fehlen. Sollte ein Gast mit einer Reinigungsleistung nicht zufrieden sein, so ist es sein Grundrecht sich darüber zu beschweren. Jede anständige Direktion wird solche Beschwerden diskret, freundlich und konsequent bearbeiten.
Unterschiede gibt es beim Buchen besonders in der Art und Weise der Verpflegung. Bei gebuchter Vollpension erhält der Gast nicht nur das Zimmer, sondern auch das Recht auf drei Mahlzeiten – Frühstück, Mittagessen und Abendessen – pro Tag. Bei einer Halbpension fehlt eine dieser täglichen Mahlzeiten, meistens – jedoch nicht immer – das Mittagessen. Auch die Auswahl auf der Getränkekarte wird durch diese Buchungen eingeschränkt. Doch existiert hierzu keine ausdrücklich ausgewiesene gesetzliche Vorschrift, sodass jedes Unternehmen hier eigene Regeln festsetzen kann. Meist sind die sogenannten „Grundgetränke“ in jedem Fall im Preis enthalten. Dies umfasst Kaffee, Saft, sowie gewisse andere nicht-alkoholische Getränken.
Bei alkoholischen Getränken sieht die Sache ungleich schwieriger aus. Ein sogenanntes „all-inclusive“ umfasst sämtliche Mahlzeiten, größtenteils auch Imbiss oder Snacks zwischendurch, jedoch gibt es bei alkoholischen Getränken oft gravierende Unterschiede. Gemeinsam ist den meisten dieser Angebote, dass sogenannte „ortsübliche“ alkoholische Getränke im Reisepreis enthalten sind. Dies kann bedeuten, dass internationale alkoholische Getränke nicht enthalten sind, jedoch ist dies immer Sache des jeweiligen Unternehmens, sodass auch durchaus internationale Getränke angeboten werden können. Zudem bietet all-inclusive fast durchgängig die Möglichkeit, angebotene Freizeitmöglichkeiten nutzen zu können. Dazu zählen zum Beispiel hauseigene Frisöre, Fitnessmöglichkeiten oder Saunen. Je nach Lage des Urlaubsortes können auch andere Dienstleistungen dazugehören, zum Beispiel ein Shuttle-Service oder die Möglichkeit, sich am Strand bedienen zu lassen.

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